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iKfz - internetbasierte Kfz-Zulassung
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht. Fahrzeughalter können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.
So funktioniert die "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges via Internet
- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
- Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
- Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
- ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet,
- die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digtale Infrastruktur. Weitere Info erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr.
Die neuen Kennzeichen-Siegel mit TAN ab 2015.


Das neuen Siegel mit TAN ab 2015 für die ZB I (Fahrzeugschein)


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