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Informationen
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen verschiedene Informationen zu unserem Angebot.
Euro-Kennzeichen
Das Euro-Kennzeichen wurde obligatorisch zum 1.11.2000 eingeführt und ist heutzutage als Standardkennzeichen bekannt. Die im blauen Feld vorhandenen 12 Sterne stehen für die Mitgliedsstaaten der EU. Darunter ist das jeweilige Nationalitätskennzeichen angegeben.

Saisonkennzeichen
Bei einem Saisonkennzeichen (Einführung 01.03.1997) kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Zeitraum eines Jahres sein Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Strassen zugelassen werden soll. Diese Regelung ist besonders interessant für Besitzer von Motorrädern, Wohnmobilen, Campinganhängern, Cabrios oder Roadstern; Fahrzeuge also die nur einige Monate im Jahr gefahren werden. Zum Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle ist anzugeben für welchen Zeitraum die Zulassung gelten soll.

Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen (Einführung 01.05.1998) gilt als Überführungskennzeichen für Kraftfahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und hat eine Gültigkeit von 3-5 Tagen. Die auf dem gelben Feld angegebenen Zahlen zeigen den Ablauftrag. Die benötigten Kurzzeitversicherung erhalten Sie bei uns. Die roten Kennzeichen für die Überführung oder zur Probefahrt beim Autohändler behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhr oder auch Zollkennzeichen genannte Autoschild (Einführung 01.01.1989) ist durch das rote Feld am rechten Rand des Schildes gekennzeichnet und dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges ins Ausland. Das im roten Feld angegebene Datum zeigt den Ablauftag. Die maximale Laufzeit beträgt 1 Jahr. Entsprechende Versicherungsdoppelkarten erhalten Sie bei uns.
Oldtimerkennzeichen
(Einführung 01.08.1997) Das "H" im Schild steht für historische Fahrzeuge. Voraussetzung für ein solches Kennzeichen ist ein Mindestalter des Fahrzeuges von 30 Jahren und eine Abnahme vom TÜV auf Verkehrssicherheit und auf den originalgetreuen Zustand. Der Fahrzeughalter hat nach Zuteilung eines historischen Kennzeichens den Vorteil, dass sein Fahrzeug pauschal versteuert wird. Die jährliche Kfz-Steuer beträgt ca. 190€.

